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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Quelle: Website des TÃœV HESSEN

Begleitetes Fahren mit 17 beim TÃœV Hessen: Nur wenige Kandidaten scheitern
Der "Führerschein mit 17" ist ein Erfolgsmodell: In Hessen schnitten die Anwärter im Jahr 2007 überdurchschnittlich gut ab. Sie sind gut motiviert und fallen deutlich seltener durch die Prüfung als ältere Führerscheinbewerber. Eine sehr positive Bilanz des Begleiteten Fahrens mit 17 („BF17“) ziehen die Fahrerlaubnisprüfer des TÜV Hessen für 2007: Nur 16,5 Prozent fielen durch Theorieprüfung oder Praxistest

Begleitetes Fahren mit 17: Jeder fünfte Führerscheinneuling in Hessen absolviert vorgezogene Prüfung
In Hessen schneiden die Anwärter für den neuen Führerschein ab 17 überdurchschnittlich gut ab. Sie sind gut motiviert und fallen deutlich seltener durch die Prüfung als ältere Führerscheinbewerber. Eine sehr positive Bilanz nach dem ersten Jahr seit der Einführung des Begleiteten Fahrens mit 17 („BF17“) im Oktober 2006 ziehen die Initiatoren der Aktion „Sicher unterwegs in Hessen”, die vom TÜV Hessen mitgetragen wird. Fast jeder fünfte Führerscheinneuling in Hessen hat heute eine vorgezogene Prüfung im Rahmen von BF17 absolviert. Insgesamt wurden in Hessen über 15.000 solcher Fahrerlaubnisprüfungen bestanden.

Quelle: WEBSITE des LahnDill Kreises

Kontaktinfo Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden
Eduard-Kaiser-Straße 38
35576 Wetzlar
Telefon: 06441 407-2000
Telefax: 06441 407-2900
Email an: aufsichts-kreisordnungsbehoerde@lahn-dill-kreis.de

"Begleitetes Fahren ab 17 startet am 1. Oktober 2006 auch in Hessen.
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, beginnt am 1. Oktober 2006 in Hessen ein Modellversuch für das Begleitete Fahren ab 17 Jahren. Jugendliche können dann schon mit 16 ½ Jahren mit der Fahrausbildung beginnen und zu ihrem 17. Geburtstag eine Bescheinigung für das Begleitete Fahren in Deutschland erwerben. Ausbildung und Prüfung in der Fahrschule erfolgen in genau demselben Umfang, wie es auch mit 18 der Fall ist.

Begleitetes Fahren bedeutet, dass der 17jährige aber bei allen Fahrten von einer hierfür zugelassenen und in seiner Prüfungsbescheinigung eingetragenen Person seines Vertrauens begleitet werden muss. Der Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren ununterbrochen eine PKW-Fahrerlaubnis besitzen und seine Eintragungen in Flensburg dürfen 3 Punkte nicht übersteigen.

Zusätzlich zu dem bekannten Führerscheinantrag muss der Jugendliche auch die Teilnahme am Modellversuch beantragen und seine Begleiter/-innen benennen. Die gesetzlichen Vertreter - im Regelfall beide Elternteile - müssen darüber hinaus ihre Zustimmung zur Teilnahme an dem Programm und zu jedem der Begleiter erteilen.

Eine Vorbereitungsveranstaltung in einer Fahrschule soll dem Fahranfänger und auch seinen Begleitern umfangreiche Sach- und Rechtsinformationen sowie Tipps für die Praxis vermitteln. Man lernt dort die Regelungen des Modellversuchs und auch die damit verbundene Verantwortung besser kennen.

Noch ein Wort zu den geplanten Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde:

- Der Antragsteller bezahlt 52,10 € für seinen Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren.
- Pro Begleiter werden dann noch 8,40 € fällig, wenn dessen Führerschein im Lahn-Dill-Kreis ausgestellt ist.
- Für jeden Begleiter mit Führerschein einer anderen Fahrerlaubnisbehörde muss der Antragsteller wegen des Mehraufwandes in der Datenbeschaffung 13,25 € zahlen.

So - nun kann´s losgehen. Den Führerscheinantrag erhält man in der Fahrschule und die zusätzlichen Vordrucke für den Lahn-Dill-Kreis gibt’s zum Download hier im Netz. Jeder Antragsteller muss seinen Antrag mit allen Unterlagen persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Wetzlar, Eduard-Kaiser-Straße 38 oder in Herborn-Burg, Junostr. 1 F abgeben. Geöffnet ist dort Montags bis Freitags von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstags auch von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr."

Weiterführende Informationen:

http://www.lahn-dill-kreis.de/8083/Vorbereitungsveranstaltung.pdf
http://www.lahn-dill-kreis.de/8083/Antrag-Beiblatt_und_Begleiter.pdf
Der Landrat
Fachdienst Verkehr
Führerscheinbehörde
Kfz-Zulassungsbehörde
Junostraße 1 F
35745 Herborn-Burg

Tel. 02771 407-0
Fax: 02771 407-8080